Eine Zustiftung fließt vollständig in den Kapitalgrundstock des Stiftungsvermögens, der erhalten bleiben muss. Nur die jährlichen Erträge (Zinsen, Ausschüttungen u. Ä.) aus dem Vermögen der Stiftung sowie Spenden sind für den Stiftungszweck zu verwenden. Ihre finanzielle Zuwendung als Zustiftung ist die langfristige und nachhaltige Form Ihres Wirkens in der Gemeinde Wannsee.
Ihre Zustiftung bleibt über Ihre Lebenszeit hinaus wirksam, weil sie Teil des Kapitalstocks ist.
Steuerrechtlich interessant kann für Sie sein, dass Sie Ihre Zustiftung unabhängig von Ihrem Spendenhöchstbetrag in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können, Ihre Zustiftung von max. 1.000.000 € können Sie weiterhin steuerlich auf bis zu 10 Veranlagungsjahre frei verteilen (§ 10b Abs. 1a EstG).
Kontoverbindung:
Stiftung für die evangelische Kirchengemeinde Wannsee (Berlin)
Berliner Volksbank
IBAN: DE52 1009 0000 2294 6990 00
BIC: BEVODEBB
Verwendungszweck: Zustiftung
Bitte denken Sie daran, hier auch Ihre Anschrift anzugeben, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung senden können.