Zustiftungen, Spenden und
testamentarische Zuwendungen
Die Stiftung hat sich mit einem der ersten Projekte für die Schaffung einer diakonischen Stelle in der Gemeinde eingesetzt, die sie in zunehmendem Maße finanziert. Seit 2012 leistet eine Diakonin generationsübergreifend Hilfe bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Sie schafft damit Verbindung zu Diensten im sozialen und pflegerischen Bereich bis hin zu Kontakten mit dem Hospiz Wannsee. So ist ein Netzwerk entstanden, in dem Informationen über Hilfsangebote ausgetauscht, gesammelt und zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Erweiterung des seelsorgerischen Angebots vor allem für ältere Menschen will die Stiftung, ihr zentrales Anliegen erfüllen, mit der Kirchengemeinde Wannsee eine größtmögliche Breitenwirkung zu erzielen. In Zukunft wird die Stiftung ihr Engagement auch auf die Jugendarbeit in der Gemeinde ausweiten. Ein erstes Projekt ist die Ausschreibung „2017 – Martin Luther im Fokus“.
Machen Sie die Ziele der Stiftung zu Ihren eigenen indem Sie die Stiftung unterstützen.
Zustiftungen
Die finanzielle Zuwendung als Zustiftung ist die langfristige und nachhaltige Form Ihres Wirkens und Mitwirkens.
Die Zustiftung fließt vollständig in den Grundstock des Stiftungsvermögens, das selber nicht verbraucht werden darf. Nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen sind für die Stiftungsarbeit zu verwenden. Die Zustiftung wirkt damit über die Lebenszeit des/der Zustifters/in deutlich hinaus. Das Stiftungsengagement kann über die Berichterstattung verfolgt werden.
Steuerrechtlich interessant ist, dass die Zustiftung unabhängig vom Spendenhöchstbetrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Außerdem kann die Zustiftung steuerlich auf bis zu 10 Veranlagungsjahre frei verteilt werden (§10 Abs.1a EStG).
Spenden
Spenden müssen nicht ins Stiftungsvermögen überführt werden. Sie können in voller Höhe auch für aktuelle Projekte verwendet werden.
Wir freuen uns über jede Spende, mit der Sie die Ziele der Stiftung unterstützen. Gerne senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu.
Spendenkonto:
Stiftung für die evangelische Kirchengemeinde Wannsee
Berliner Volksbank
IBAN: DE52 1009 0000 2294 6990 00
BIC: BEVODEBB
Bitte denken Sie beim Verwendungszweck daran, Ihre Anschrift anzugeben, damit wir Ihnen eine Zustiftungs- bzw. Spendenbescheinigung zusenden können.
Testament
Wollen Sie die Stiftung testamentarisch bedenken, ist dies mit der Einsetzung als (Mit)erbe möglich. Das kann insbesondere dann angebracht sein, wenn Sie keine Erben haben (andernfalls fällt Ihr Vermögen an den Staat). Wichtig ist, dass Sie Ihr Testament amtlich hinterlegen, um Ihren letzten Willen sicher zur Geltung zu bringen.
Im Rahmen Ihres Testamentes können Sie auch ein Vermächtnis an die Stiftung verfügen. Dann sind Ihre Erben verpflichtet, dieses aus der Erbmasse an die Stiftung „auszukehren“.
Nicht wenige Menschen haben diese Möglichkeiten bereits wahrgenommen. Dieses ganz besondere Zeichen der Verbundenheit ist für die Stiftung eine große Ehre und hohe Verantwortung.
Bei allen Fragen zum Thema „Vermächtnis an Stiftung für die evangelische Kirchengemeinde Wannsee“ schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@stiftung-evk-wannsee.de oder rufen Sie einen der Ansprechpartner an. Gern führen wir, ganz unverbindlich, ein persönliches Gespräch mit Ihnen.